Über uns

Die Formalien
Anträge müssen vom Antragsteller auf Deutsch ausgefüllt und unterschrieben werden, inklusive Gesundheitszustand, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel.
Beiträge sind spätestens 4 Wochen nach Unterschrift oder Verlängerung zu zahlen; bei Überweisung Namen und Antragsnummer angeben.
Der Fonds übernimmt keine Kosten für Bestattungen oder Gräber in der Heimat oder Deutschland sowie keine Kosten für Sterbeurkundenbeschaffung.
Naturkatastrophenbedingte Sterbefälle werden vom Fonds gedeckt, nicht jedoch Embryonenbestattungen oder deren Überführung
