Startseite

Im Namen des Gnädigen und Barmherzigen Gottes,

Wo ihr auch seid, wird euch der Tod erreichen, und wäret ihr in hochgebauten Türmen“

Für unser Wohl zusammenzuarbeiten für uns Allen

(Solidarität)

Der Verein ist eingetragen und ist deutschlandweit tätig, seine Ziele sind die Kräfte zu mobilisieren, die Erfahrungen, die Fachkräfte zu bündeln und die sozialen Bindungen unter Migrantinnen zu stärken, ihre Interessen durch soziale Projekte wahrzunehmen und durchzusetzen. Diese sollen die Identitäten bewahren, die Kulturen und Traditionen unter Migrantinnen und Aufnahmegesellschaft befördern, Nährboden für die nächsten Generationen vorzubereiten. Das erste Projekt ist der „Takaful-Fonds„, welcher sich um die Todesfälle in Deutschland kümmert.

Takaful-Fonds„

Der „Takaful-Fonds„ bezweckt mehr Zusammenhalt und Solidarität unter den Gemeinden in Deutschland. Das Ziel ist es, den Familien bei der Vorbereitung, der Überführung und Beisetzung der Verstorbenen zu entlassen, die Angehörige der Verstorbenen brauchen keine Spenden mehr, um die hohen Kosten zu decken, zu sammeln, von den psychischen und bürokratischen Prozederen freizustellen.

  • Dieser Fonds bezweckt keinen Gewinn oder Eigennutz.

  • Der Fonds besteht bzw. existiert aus den jährlichen Beiträgen der Mitglieder.

(Fonds-Leistungen)

Der Fonds arbeitet mit einem islamischen Bestattungsinstitut zusammen, und bietet folgende Leistungen an:

  • Der Fonds kümmert sich um die Vorbereitung, Überführung und Beisetzung in Deutschland der Verstorbenen oder sie zum Flughafen der Heimat zu überführen.

  • Der Fonds verpflichtet sich die Beisetzung in Deutschland nach islamischen Vorschriften durchzuführen.

  • Der Fonds deckt zusätzlich zum Antragsteller alle seine Familienmitglieder (Ehefrau und Kinder).

  • Die Fonds-Deckung gilt dem Antragsteller und seiner Familie. Der Fonds deckt lediglich die Kosten eines Sterbefalles während der jährlichen Mitgliedschaft. Der Fonds deckt die Kosten der Sterbefälle der im Antragsformular eingetragenen Namen.

  • Der Fonds deckt nur die Sterbefälle in Deutschland.

  • Der Vertrag wird für 1 Jahr oder mehr abgeschlossen. Der Vertrag kann verlängert werden. Die Deckung beginnt erst 3 Monate ab dem Tag der Unterschriftsleistung des Antragstellers. Der Vertrag gilt erst nach Zustellung des Antrags an die Verwaltung des Fonds. Der Jährliche Beitrag soll jedoch bereits überwiesen sein. Alle auf dem Antrag stehenden Daten müssen richtig sein.

Sollte einer Kinder heiraten, so ist ein neuer Antrag für ihn persönlich zu beantragen.

(Die Fonds-Leistungen werden wie folgt gewährt)

  • Verwaltungsgebühren

  • Alle Bestattungskosten in Deutschland, Grabkosten sind ausgenommen.

  • Überführung des Leichnams aus Deutschland zum Flughafen der Heimat.

(Jährlicher Mitgliedsbeitrag)

  • Ledig: der Mitgliedsbeitrag für ledige Personen nicht älter als 67 Jahre ist € 90,00.

  • der Mitgliedsbeitrag der Personen, die älter als 67 Jahre sind, beträgt € 90,00, sei er / sie Mitglied einer Familie oder nicht.

  • der Mitgliedsbeitrag für dreiköpfige Familien ist € 130,00 im Jahr, für weitere Personen werden jeweils €15,00 mehr berechnet.

Wir bitten Allah, den Allmächtigen, sie zu schützen, Sie von allem Bösen fernzuhalten auch bitten wir Sie, sich an diesem Wohltat zu beteiligen, damit die ganze Gemeinde davon Nutzen zieht.

Wohl für alle zusammenzubleiben

Die Formalien

  • Die Anträge müssen vom Antragsteller in deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Bitte! Bei der Überweisung im Verwendungszweckfeld Namen und Antragsnummer angeben.
  • Der Beitrag muss spätestens 4 Wochen nach der Unterschrift oder der Verlängerung fürs nächste Jahr bezahlt.
  • Der Gesundheitszustand des Mitglieds und dessen Familie müssen im Antrag geschrieben werden (chronische Krankheiten, Behinderung usw.).
  • Bitte erwähnen Sie die ursprüngliche und aktuelle Staatsbürgerschaft und den Aufenthaltstittel.
  • Der Fonds ist nicht verpflichtet, Embryonen in Deutschland zu bestatten oder in die Heimat zu überführen.
  • Der deckt die durch Naturkatastrophen entstandenen Sterbefälle.
  • Der Fonds deckt die Bestattungskosten in der Heimat nicht.
  • Der Fonds deckt die Grabkosten in Deutschland nicht.
  • Der Fonds ist nicht verpflichtet, eine Sterbeurkunde von der jeweiligen Botschaft zu besorgen. Dies ist die Pflicht der Angehörige des Verstorbenen, Der Fund deckt die Kosten hierfür nicht.